Löschbestätigung (Datenschutz)

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Aufgrund der Datenschutzrichtlinien ist es von Vorteil, dass die Löschung von personenbezogenen Daten aus einem System schriftlich festgehalten wird, damit bei Rechtsfragen die definitive Löschung bestätigt werden kann.
Antrag: Bei Löschung von Daten zu einer Person (z.B. Austritt oder auf Verlangen) wird ein Protokoll erstellt, dass in den Personalakten des Unternehmens abgelegt werden kann

Aufgenommen Vorgeschlagen von: Markus Sidler (GMLU) Zugestimmt: 23 Dez., '20 Kommentare: 1

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